Institute of Ethics, History and Theory of Medicine
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Information on Degrees History of Medicine

Gemäß Paragraph 1 der Promotionsordnung für die Medizinische Fakultät der LMU München vom 01.06.1983 dient die Promotion „dem förmlichen Nachweis der Befähigung zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit“ auf dem Gebiet der Medizin und Zahnmedizin.

Das Fach Geschichte der Medizin unterscheidet sich in Zielsetzung und Arbeitsmethoden von den übrigen naturwissenschaftlichen Fächern in der Medizin. Da die historische und geisteswissenschaftliche Arbeitsmethode im Medizinstudium nicht vermittelt wird, müssen sich Studierende, die eine Promotion im Fach „Geschichte der Medizin“ anstreben, im Rahmen spezieller Veranstaltungen mit diesen Arbeitsmethoden vertraut machen. In der Regel stellt eine medizinhistorische Dissertation auch besondere sprachliche und stilistische Anforderungen.

Studierende mit einem Promotionswunsch im Fach „Geschichte der Medizin“ besuchen zunächst die Sprechstunde des Institutsvorstandes oder eines habilitierten Mitarbeiters, um das Promotionsvorhaben und die in Frage kommenden Themen zu besprechen. Begrüßenswert wäre es, wenn die Interessenten zu diesem Zeitpunkt bereits die Vorlesung „Geschichte der Medizin“ besucht haben. Andernfalls sollte dies nachgeholt werden.

In einem Proseminar (2 Wochenstunden) werden die Studierenden mit den Besonderheiten des Faches „Geschichte der Medizin“ und mit den historischen und geisteswissenschaftlichen Arbeitsmethoden vertraut gemacht.

Nach erfolgreichem Abschluss des Proseminars (schriftliche Abschlussprüfung mindestens mit Note befriedigend) nehmen die Doktoranden dissertationsbegleitend regelmäßig an den Hauptseminaren des Instituts teil. Hier wird die Übernahme von Referaten erwartet. Mindestens eines der Hauptseminare muss mit einer schriftlichen Ausarbeitung abgeschlossen werden. Diese muss sowohl stilistisch als auch formal den für eine Promotionsarbeit erforderlichen Ansprüchen genügen.

Um erworbenes Wissen fruchtbarer zu machen und um eine wechselseitige Diskussion zu fördern, nehmen die Doktoranden und Doktorandinnen darüber hinaus regelmäßig an den Doktorandenkolloquien teil. Hier werden Arbeiten aus der Medizingeschichte vorgestellt, Wissen vertieft und praktische Probleme (z. B. Quellensuche, Archivarbeit) erörtert.

Zusammenfassend gelten also folgende Voraussetzungen für die Aufnahme einer medizinhistorischen Doktorarbeit:

  1. Vorstellung in der Sprechstunde (Institutsleiter, habilitierter Mitarbeiter)
  2. Besuch der Vorlesung „Geschichte der Medizin“ (genaue Angaben im Vorlesungsverzeichnis) mit Anwesenheitskontrolle
  3. Besuch des Proseminars mit qualifiziertem Abschluss (benoteter Proseminarschein)
  4. Besuch von Hauptseminaren (mind. eine Benotung „befriedigend“)
  5. Regelmäßige Teilnahme am Doktorandenkolloquium während des Promotionsvorhabens

Bei Vorlage der Dissertationsschrift muss der Besuch der genannten Lehrveranstaltungen mit Vorlesungs-/Seminarscheinen nachgewiesen werden.

Stand Juli 2007